Keine Siedlungsprojekte in Großenritte Nord

Aus 23 ha werden mehr als 30 ha!

Der Entwurf des Regionalplanes Nordosthessen 2024 liegt beim Regierungspräsidium Kassel öffntl. aus und kann eingesehen werden.

Die Stadt Baunatal sieht in Ihrer Stellungnahme vor, anstatt der ursprünglichen 23ha (Fläche 7, 7a und 7c), welche im Wahlkampf vehement verleugnet wurden, nun sogar mehr als 30ha (Fläche 7, 7a, 7b und 7c) an Siedlungserweiterungsfläche zu vereinnahmen (siehe Karte) – bei abnehmender Bevölkerung!

 

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Die kommenden Wochen sind im Hinblick auf die Festlegungen zur Siedlungspolitik Baunatals für die nächsten 10 Jahre und darüber hinaus entscheidend, da der final verabschiedete Regionalplan Nordosthessen faktisch eine Rechtsgültigkeit erlangen wird, und auf die die Bürgerinnen und Bürger jetzt noch Einfluss nehmen können.

Bei dem 5. Bürgertreff, zusammen mit der IG Gemeinsam für Baunatal, werden wir die Aspekte bezüglich der Stadt Baunatal herausarbeiten und Ihnen vorstellen. Gerne beantworten wir auch Fragen zu Ihrer persönlichen Stellungnahme und können Hilfestellung im anschließenden Gespräch anbieten.

Stellungnahme der BI Großenritte-Nord zum Regionalplan
Nordosthessen 2024 für die 1. Offenlage (Stand September 2024)

Präambel
In mehreren interfraktionellen Sitzungen legten die Vertreter der Stadt Baunatal
Potentialflächen zur Siedlungserweiterung fest und reichten diese gegenüber dem
Zweckverband Raum Kassel (ZRK) zur Prüfung ein.
Der Stellungnahme des ZRK ist zu entnehmen, dass für die vorgesehenen Flächenbereiche
in Großenritte-Nord Bedenken aus klimatischer und ökologischer Sicht geäußert wurden.
Die im nördlichen Bereich von Großenritte ausgewiesenen Flächen wurden offensichtlich zum
Inhalt einer vereinbarten Absichtserklärung mit einem Berliner Investor/Bauentwickler
(DeuHab GmbH) und der Stadt Baunatal. Die deutlich vorgetragene Ablehnung eines Verkaufs
der Flächen durch die Eigentümer hielt jedoch die Stadtverwaltung nicht davon ab, an den
Planungen festzuhalten. Daher ist zu vermuten, dass dem Projektpartner diese Flächen
bereits in der Absichtserklärung vom 27.02.2023 zugesagt wurden und hier ein
interessengeleitetes Handeln im Vordergrund steht.
Die breite Unterstützung der Aktivitäten der Bürgerinitiative und das deutliche Votum der
Bürger für die Wahl des neuen, unparteiischen Bürgermeisters in Baunatal sowie eine Online-
Petition mit mehr als 2300 Unterstützenden sind deutliche Signale für die ablehnende Haltung
der Baunataler Bevölkerung gegenüber dem Handeln der Fraktionen im Stadtparlament, mit
der Stimmenmehrheit von SPD und CDU. Die führenden Fraktionen wiesen am 18.11.2024
darauf hin, dass die von der Stadt Baunatal eingereichte Stellungnahme, jenem Gremium
entspräche und die Bürgerinnen und Bürger eigene Bekundungen abgeben könnten.
Mit der Veröffentlichung des Regionalplan Nordosthessen wird deutlich, dass die im Vorfeld
genannten umfangreichen Einsprüche der Baunataler/- innen keine Berücksichtigung fanden
und weiterhin mit der Entwicklung des Siedlungsprojektes Großenritte-Nord von 22,8 ha oder
mehr gerechnet werden muss.
Die folgenden Schwerpunkte dieser Stellungnahme beziehen sich u. A. auf die Teilflächen „34
Siedlungsfläche Baunatal Großenritte-Nord“ und „35 Siedlungsfläche Baunatal-Großenritte
West“ inklusive deren Erweiterungspotenziale, wie sie auch im Anhang B des Entwurfes zum
Regionalplan Nordosthessen 2024 beschrieben sind.


1. Bodenschutz und Landwirtschaft
Die Bürgerinitiative Großenritte-Nord befasst sich seit ihrer Gründung intensiv mit den
Planungen der Stadt Baunatal zur Siedlungserweiterung. Ein besonderer Schwerpunkt
unserer Arbeit liegt dabei auf den Fragen des Bodenschutzes und der Landwirtschaft. Zum
vorgelegten Entwurf des Regionalen Raumordnungsplanes September 2024 nehmen wir
Stellung zu den Punkten
4.1.6 Bodenschutz
4.2.2 Landwirtschaft
Obwohl unsere Ausführungen allgemeingültig für alle Siedlungserweiterungs-Flächen in den
Vorranggebieten Landwirtschaft sind, beziehen wir uns hier auf die Einzelflächen mit der
Nummerierung im Umweltbericht (Stand Juni 2024):
34 Siedlungsfläche Baunatal-Großenritte „Nord“
35 Siedlungsfläche Baunatal-Großenritte „West“
In beiden Fällen wird die bestehende „Vorrangfläche Landwirtschaft“ in
„Siedlungserweiterungsfläche“ umgewidmet. Dies widerspricht den o.g. genannten Zielen und
Grundsätzen. Bei den beplanten Flächen handelt es sich ausschließlich um Böden höchster
Bodenfruchtbarkeit, die alle Voraussetzungen des
Zieles 4.1.6 - Ziel 1 –
Grundsatzes 4.1.6 - Grundsatz 1 –
erfüllen. Die Ausweisung steht den Nachhaltigkeitsstrategien der hessischen Landesregierung
und der Bundesregierung, die Neuinanspruchnahme von Flächen mittel- und langfristig
sukzessive bis 2050 auf 0,0 Hektar pro Tag zu verringern, entgegen.1
Böden in der vorhandenen Qualität sind nur begrenzt vorhanden. Sie sichern außer den
Funktionen für Erosionsminderung, Klima, Wasserhaushalt, Bodenlebewesen und Offenland-
Fauna auch die Ernährung, regional und auch als Teil der nationalen und globalen
Versorgung. Durch den Klimawandel verringern sich weltweit geeignete und sichere Standorte
zur Nahrungsmittelerzeugung. Die Gunstlagen Mitteleuropas werden künftig eine wichtige
Rolle für die globale Ernährung haben. Unsere Standorte in Baunatal zählen zu diesen
Flächen, die Ernährungssicherheit garantieren. Wir verweisen hier auf die Einstufung der o.g.
Flächen in der Agrarplanung Nordhessen (ANO) 2021 in die höchste Prioritätsstufe 1a.
Das unter 4.2.2 Ziel 1 festgelegte Ziel, des Vorranges der Landwirtschaft gegenüber anderen
Raumansprüchen wird nicht eingehalten. Eine Prüfung, ob eventuell Flächen mit wesentlich
schlechteren Feldflurfunktionen vorhanden sind, fand nicht statt. Wir fordern daher, dass die
vorgesehenen Siedlungsflächen-Erweiterungen in
Baunatal-Großenritte „Nord“
Baunatal-Großenritte „West“
zurückgenommen werden und planerisch im Vorranggebiet Landwirtschaft bleiben.
Darüber hinaus zeigt die kommunalpolitische Entwicklung in der Stadt Baunatal seit über zwei
Jahren, dass großflächig Siedlungserweiterungen mit Hilfe von Immobilienentwicklern
geschaffen werden soll, ohne dass die planerischen Voraussetzungen dafür bestehen. Seit
dem Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Baunatal vom 18.11.2024 steht
öffentlich fest, dass die Stadt in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen
Raumordnungsplanes 2024 sogar eine Erweiterung der vorgesehenen Fläche von 7,9 ha um
Baunatal-Großenritte „Nord“ auf 30,92 ha fordert. Die Forderung, 30,9 ha allerbesten
Ackerbodens dauerhaft zu versiegeln, widerspricht allen im Regionalen Raumordnungsplan
genannten Zielen und Grundsätzen. Bei der geforderten Fläche handelt es sich um die letzte
verbliebene zusammenhängend bestens bonitierte Fläche in der Gemarkung Großenritte, die
im Verlauf der Stadtentwicklung ca. 200 Hektar allerbesten Ackerlandes bereits verloren hat.
Eine Aufnahme der von der Stadt Baunatal geforderten Flächen als Siedlungserweiterungsflächen
in den Regionalplan Nordosthessen 2024 hat gravierende negative
Auswirkungen für die in Großenritte noch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe. Da
kein gleichwertiges Ersatzland vorhanden ist, werden die in dem Gebiet wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebe aufgeben müssen.

Forderung:
Daher fordern wir, dass Ernährungssicherheit als gleichrangiges Ziel in den Zielkatalog
des Regionalen Raumordnungsplan aufgenommen wird und schon allein aus diesem
Grund Baunatal-Großenritte Nord weder in der vorgelegten Fassung, noch gemäß den
Wünschen der Stadt Baunatal insgesamt von „Vorrangfläche Landwirtschaft“ in
„Vorrangfläche Siedlungserweiterungsfläche“ umgewandelt werden darf.


2. Klimafunktionsfläche
Mit dem „Klimaplan Hessen“3 wurde ein Maßnahmenkatalog geschaffen, der die Umsetzung
der Klimaziele im Land Hessen zur Kernaufgabe hat. Hier ist das Ziel, eine Klimaneutralität bis
spätestens 2045 und eine deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Rahmen
der Entwicklung von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu erreichen. Ebenfalls wird in diesem
Schriftstück darauf hingewiesen, dass für die Folgen des Klimawandels landwirtschaftliche
Flächen mit eigenem Wasserhaushalt zur sicheren Nahrungsmittel-produktion in längeren
Trockenperioden zu schützen sind. Darauf aufbauend weist das Siedlungsrahmenkonzept
2035 des Zweckverbandes Raum Kassel, im Kapitel 3.2.1 „Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel“ auf die folgenden zu berücksichtigenden Randbedingungen hin:
„Eine der größten gegenwärtigen Aufgaben für Stadt und Land, für Mensch und Tier, für
Natur und Umwelt ist der Klimawandel. Dessen Folgewirkungen stellen den Menschen
vor neue, bis dato nie dagewesene Herausforderungen durch Überhitzung, Starkregen-
Ereignisse, Ausfälle von Ernten oder tropische Nächte. Der Klimawandel ist mit seinen
Auswirkungen raumrelevant und ein wichtiges Handlungsfeld der Planung geworden. …
Es sind die lokalen und regionalen Ebenen, die zur Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen entscheidend sind.“ 4
Daher wurden in den vorangegangenen Planungsphasen die zusätzlich ausgewiesenen
Siedlungsflächen 7, inklusive derer potenzieller Erweiterungsflächen 7a, 7b und 7c von
Großenritte-Nord, hinsichtlich ihrer klimatischen Einordnung „Vorranggebiet Kaltluftentstehung
/ besondere Klimafunktion“ als schützenswert erklärt. Dies wird auch im Anhang B5
Siedlungsflächen 34 und 35 sowie Kapitel 4.1.4 mit dem Ziel 1 und 2 des Entwurfs zum
Regionalplan Nordosthessen 20245 eindeutig hervorgehoben. Bei der durch den Klimawandel
bedingten und deutlich spürbaren Erwärmung der unmittelbar angrenzenden Ortskerne, ist es
gerade um so bedenklicher diese Frischluftschneisen zu Siedlungsgebieten auszuweisen, da
die geplante Vorgabe von 35 Wohneinheiten pro Hektar³ hier nicht ohne Einschnitt in die
Kaltluftschneise erfolgen kann.


Gemäß S.43 ff: Kapitel 3.1 Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung, 3.1 Ziel 1:
„Die Nutzung bislang unbebauter Flächen sowie die Reaktivierung nicht mehr genutzter
Gewerbeflächen und leerstehender Gebäude im Siedlungszusammenhang (d. h. auf
nach § 30 bzw. 34 BauGB bebaubaren Grundstücken) sollen vorrangig vor der
Ausweisung neuer Siedlungsflächen am Ortsrand bzw. in den Vorranggebieten
Siedlungs-Planung oder in den Vorranggebieten Industrie und Gewerbe-Planung
erfolgen. Eine Zersiedlung der Landschaft ist zu vermeiden.
Flächenneuausweisungen für Siedlungszwecke sowie Industrie und Gewerbe dürfen nur
dann erfolgen, wenn solche Bestandsflächen nicht verfügbar oder für die vorgesehene
Nutzung nicht geeignet sind.“6

Die Ausweisung der o.g. Flächen als Siedlungsflächen widerspricht dem ersten gesetzten Ziel
Kapitel 3.1 eindeutig, da diese Flächen für die aktuellen Nutzungen als
Kaltluftentstehungsfläche und landwirtschaftliche Fläche (siehe Kapitel 1 dieser
Stellungnahme) hervorragend geeignet sind und somit ihrer Funktion durch die aktuelle
Nutzung absolut gerecht werden. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe ein noch nicht
fertig bebautes Mischgebiet (Wohn- und Gewerbenutzung, Bebauungsplan Nr. 41 D „In der
Huhnsecke", 1. Änderung, Stadt Baunatal, Stadtteil Großenritte). Ebenso existiert ein noch
nicht fertig entwickeltes Wohngebiet südlich von Baunatal Großenritte (Obere
Sommerbachstraße), welches keine vergleichbare Klimafunktionen hat. Beide Gebiete sind im
Einzelnen kleiner als 5 ha und werden daher in den Plänen nicht dargestellt.
Forderung:
Aufgrund o.g. Ausführungen fordern wir die Fläche 7, mit deren Erweiterungspotenzial
der Flächen 7a, 7b und 7c aus dem Regionalplan Nordosthessen 2024 im Rahmen der
Anpassung herauszunehmen.


3. Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf / Bevölkerungsentwicklung
Der Ermittlung des Bruttowohnsiedlungsflächenbedarfs wird im Entwurf zur 1. Offenlage des
Regionalplan Nordosthessen 2024 eine große Bedeutung zugemessen und dort für jede
Gemeinde ausgewiesen.
Fest steht, dass sich die Einwohnerzahl Baunatals seit 20 Jahren bei ca. 28.000 eingependelt
hat. Im gleichen Zeitraum sind Neubaugebiete realisiert worden mit einer Fläche von über 30
ha. Im Bereich der Innenentwicklung wurden in den letzten 10 Jahren ca. 400 zusätzliche
Wohneinheiten geschaffen. Das Fazit aus dieser Entwicklung zeigt, dass mehr Wohnraum
nicht zwangsläufig zu einem Bevölkerungszuwachs führt.
Der Entwurf zum Regionalplan Nordosthessen weist, trotz eines prognostizierten
Bevölkerungsrückganges von 44.896 Einwohnern, einen Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf
von 1610 ha für die Region Nordosthessen aus.
Für Baunatal wird ein Bevölkerungsrückgang von 715 Einwohnern prognostiziert. Der
Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf wird mit zusätzlichen 45 ha angegeben.
Der zusätzliche Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf ist demzufolge nicht schlüssig.

Es besteht hiermit ein interner Widerspruch – nicht nur für Baunatal, sondern für über 90%
aller Gemeinden. Selbst für Kommunen mit einem Bevölkerungswachstum, ist der Zuwachs
des Bruttowohnsiedlungsflächenbedarfs nicht schlüssig zu dessen Zuwachs. Nach
Bilanzierung würde dies für Baunatal eine Zunahme an Wohnraumfläche pro Einwohner
entsprechen, was im Widerspruch zu den Zielen des Siedlungsrahmenkonzeptes 2035 des
ZRK7 steht.
Des Weiteren macht der demographische Wandel auch vor Baunatal nicht halt. Viele ältere
Menschen leben häufig allein in Ein- oder Zweifamilienhäusern oder großen Wohnungen.
Wenn diese altersbedingt in den kommenden Jahrzehnten aufgegeben werden, wird
überdurchschnittlich viel Wohnraum frei. Werden trotz dieser Entwicklung zusätzlich im großen
Stil Baugebiete ausgewiesen, wird die wirtschaftliche Belastung für die verbleibende
Bevölkerung steigen. Die nun größere Infrastruktur muss dann durch die gleiche oder sogar
geringere Anzahl von Einwohnern geschultert werden.
Das Potenzial der zu realisierenden Baulücken und des Leerstandes wird im Allgemeinen und
im aktuellen Entwurf des Regionalplanes Nordosthessen 2024 mit 20% beziffert.8
Das heißt für Baunatal, dass 20% des Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf – also 9 ha – im
Innenbereich als zu realisieren angesehen werden (siehe 3.1.1 Ziel 2, S.48).
Um zu Entwicklungsflächen im Außenbereich zu kommen, ist es demzufolge zwingend
notwendig, dass der Leerstand ordentlich erfasst wird.
Da dieser jedoch weder in Form eines Leerstandkatasters noch im Digitalen
Potenzialflächenkataster des Landes Hessen verifizierbar ausgewiesen bzw. nicht vorhanden
ist, kann der Flächenbedarf für eine mögliche Außenentwicklung seriös gar nicht ermittelt
werden.
Unter 3.1.1 Ziel 2 beschrieben: „Bleibt die Bevölkerungsentwicklung einer Gemeinde bis 2030
mindestens stabil, kann zur weiteren Siedlungsentwicklung ein Zuschlag von bis zu einem
Drittel des festgesetzten Bruttowohnsiedlungsflächenbedarfes ohne Abweichungserfordernis
gegeben werden.“ Das heißt, der angegebene Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf für Baunatal
kann nochmals auf 45 ha x 1,33 = 58,5 ha ohne Abweichungsverfahren erhöht werden.
Diese Regelung, über einen Zuschlag von einem Drittel des Bruttowohnsiedlungsflächenbedarfs,
würde im Umkehrschluss auch zu jeder Zeit eine kleinteilige
Siedlungsentwicklung verteilt auf alle Ortsteile ermöglichen, ohne gleich zu Beginn eine so
große Fläche ganzheitlich und verbindlich zu versiegeln.
Darüberhinaus ist Folgendes zu beachten:
Die von der Stadt Baunatal beschlossene Erweiterung der Siedlungsflächen in Großenritte-
Nord auf 30,9 ha hat weitreichende Folgen auf die zukünftige Ausweisung von neuen
Potenzialgebieten. Da eine Anfrage der Stadtverwaltung an die Grundstückseigentümer keine
Bereitschaft zum Verkauf der Flächen ergeben hat und von einem Baulandumlegungsverfahren
abgesehen werden soll, ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren keine
bauliche Entwicklung auf diesen Flächen möglich sein wird. Bei einer erneuten
turnusgemäßen Überarbeitung des Regionalplans Nordosthessen 2024 wird eine Ausweisung
anderer/weiterer Siedlungsflächen gemäß 3.1 Ziel 1 nicht möglich, da zu diesem späteren
Zeitpunkt noch ungenutzte potenzielle Siedlungsflächen vorhanden sein werden. Ebenfalls
entsteht auch ein Widerspruch zu 3.1 Grundsatz 1, da es bei einer so großflächigen und
zentralen Entwicklung, keine gleichmäßige Entwicklung aller Ortsteile geben kann und ein
soziales Gefälle über die Ortsteile hinweg entstehen wird.

Forderung:
Überarbeitung des Regionalplanes nach Aufstellung eines Leerstandskatasters mit
konkreten Angaben zu Baulücken und Leerstand im Innenbereich.
Überarbeitung des Regionalplanes mit Angaben zum Rechen-Algorythmus bezüglich
der Bevölkerungsentwicklung und des daraus resultierenden
Bruttowohnsiedlungsflächenbedarfs. Ohne eine schlüssige Herleitung muss bei dem
Entwurf zur 1. Offenlegung von eklatanten mathematischen Fehlern ausgegangen
werden.


4. Meinungsbildung zum Regionalplan Nordosthessen 2024
Der Entwurf zum Regionalplan Nordosthessen 2024 liegt vom 1.10.2024 bis zum 31.11.2024
zur Einsicht vor Ort und online aus. Die Einspruchsfrist endet am 14.12.2024.
Seit Frühjahr liegen der Stadt Baunatal folgende Studien vor:

1. Wohnraumentwicklungskonzept – Baunatal (Zwischenbericht) - Prof. Dr.-Ing. Uwe
Altrock, Universität Kassel, Fachgebiet Stadterneuerung und Planungstheorie
2. Vorplanung Neubaugebiet Großenritte Nord – IFÖL GmbH, Kassel
3. Verkehrsuntersuchung Großenritte – Heinz + Feier GmbH, Wiesbaden
4. Verkehrsuntersuchung Elgershausen-Großenritte - Heinz + Feier GmbH,

Seit Ende August liegt das Wohnraumentwicklungskonzept für Baunatal von Prof. Altrock der
Universität Kassel in der beauftragten Endfassung der Stadt Baunatal vor.
Es ist davon auszugehen, dass in der Studie wesentliche Aspekte beschrieben werden,
welche der Beurteilung zum Entwurf des Regionalplanes Nordosthessen 2024 zuträglich sind.
Das Wohnraumentwicklungskonzept, wie es der Stadt Baunatal seit Ende August übergeben
wurde, ist bis heute der Öffentlichkeit weder vorgestellt noch zugänglich gemacht worden.
Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern vor Einspruchsende zum Regionalplan wichtige
Informationen zu dessen Beurteilung vorenthalten und die Meinungsbildung eines jeden
einzelnen Bürgers beeinträchtigt.
Selbst den Entscheidungsträgern (Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal) lag am
18.11.2024 keine abschließende Fassung des Wohnraumentwicklungskonzeptes – Baunatal
vor. Die Möglichkeit eines Antrags auf Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme
wurde von diesem Gremium nicht für nötig erachtet.

Forderung:
Verlängerung der Einspruchsfrist auf einen angemessenen Zeitraum nach öffentlicher
Vorstellung des Wohnraumentwicklungskonzeptes für Baunatal von Herrn Prof. Altrock
durch die Stadt Baunatal.

Fazit
Die von uns betrachteten Themenkomplexe
1. Boden und Landwirtschaft
2. Klimafunktionsflächen
3. Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf / Bevölkerungsentwicklung
4. Meinungsbildung zum Regionalplan Nordosthessen 2024
kommen mit ihren Schlussfolgerungen im Einzelnen und in der Summe zu dem Ergebnis, dass
der Entwurf zum Regionalplan Nordosthessen 2024 in der 1. Offenlage in wesentlichen
Punkten nicht den eigenen und den übergeordneten Vorgaben aus der Bundespolitik
entspricht.
Unser gesamtgesellschaftlicher Anspruch kann es nicht sein, dass bei zunehmender
Lebensmittelknappheit – aus verschiedenen, allen bekannten Gründen – allerbesten
Ackerböden unwiederbringlich versiegelt werden sollen und dass damit der Bodenschutz und
unsere Lebensgrundlage in der Rangordnung hinten angestellt wird. Der zunehmende
Klimawandel, welcher von keiner seriösen Veröffentlichung noch abgestritten wird, verpflichtet
uns, alles zu tun, um diesem Einhalt zu gebieten. Das heißt auch, vorhandene Besiedlungen
zu schützen und Kaltluftentstehungsgebiete von Bebauungen freizuhalten.
Der Bruttowohnsiedlungsflächenbedarf ist nicht mit dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang
für Baunatal und die gesamte Region zu begründen. Die angegebenen Datenquellen
stehen in völligem Widerspruch. Die Bürgerinnen und Bürger, welche um Stellungnahme
gebeten werden, haben ein Anrecht darauf zu erfahren, auf welcher Basis und wie dieses
Zahlenwerk zustande kommt. Hier ist eine mathematische Herleitung für die Öffentlichkeit
verständlich darzulegen.
Die Vorgehensweise, wobei die Offenlegung nur ein Teil darstellt, entbehrt der Transparenz,
da wesentliche Gutachten für Baunatal der Bevölkerung vor Einspruchsende vorenthalten
werden.

Aufgrund der o.g. Ausführungen fordern wir, bezüglich der Flächen 7 inklusive der
Erweiterungspotenzialflächen 7a, 7b und 7c im Bereich Großenritte-Nord nicht der
veröffentlichten Stellungnahme der Stadt Baunatal9 zu folgen und diese Flächen nicht in den
Regionalplan Nordosthessen 2024 aufzunehmen.


 

Von 23 Hektar war nie die Rede?

Sehr geehrte Anhänger. Vermutlich aufgrund der anstehenden Bürgermeisterwahl wird die Absicht ein Baugebiet in Großenritte Nord teilweise geleugnet. Wir möchten sie hiermit darauf hinweisen, dass bereits seit über einem Jahr eine Absichtserklärung bezüglich dieses Baugebietes besteht.
Siehe Baunataler Nachrichten vom 08.03.2023

Worum geht es?

Am 27.02.2023 verabschiedete das Stadtparlament eine Absichtserklärung. Inhalt dieser Absichtserklärung ist die Entwicklung eines Baugebietes nördlich von Großenritte. Dieses Baugebiet soll in Partnerschaft mit dem Investor "Deutsche Habitat" geplant werden. Es handelt sich dabei um eine Fläche von rund 23 Hektar. Auf dieser Fläche soll Wohnraum für rund 2000 Menschen entstehen. Die Stadt Baunatal erhofft sich, mit diesem Projekt finanziell sanieren zu können.
Unsere Bürgerinitiative richtet sich gegen dieses Vorhaben. Die Gründe dafür werden auf dieser Website genauer beleuchtet.

Worum geht es nicht?

Die Bürgerinitiative richtet sich nicht generell gegen die Ausweisung neuer Baugebiete. Das Anliegen bezieht sich sowohl auf die Größe und den Standort des Baugebietes, als auch die gewählte Art der Entwicklung.

Interessen der Bürgerinitiative

Die Anliegen der Bürger sind vielseitig, daher ist die Bürgerinitiative überparteilich und unabhängig.

Umwelt und Klima

Schaut man sich das Gebiet nördlich von Großenritte auf einer Karte an, kann man schnell zu dem Schluss kommen, dass es sich hier um ein ideales Baugebiet handelt. Diese offene Fläche erfüllt jedoch wichtige Funktionen für das lokale Klima. So wird durch eine Bebauung die Frischluftzufuhr für den Stadtkern behindert. Des Weiteren bildet die offene Landschaft einen wichtigen Lebensraum für Bodenbrüter wie Lerchen und Rebhuhn als auch den Feldhasen.

Stadtentwicklung

Die Einwohnerzahl von Baunatal hat sich in den letzten 20 Jahren kaum verändert. Und dies, obwohl in dieser Zeit mehrfach Baugebiete ausgewiesen und viele Flächen versiegelt wurden.

Woher kommt also aktuell der Bedarf und wie soll eine Siedlung diesen Ausmaßes sich in die existierenden Strukturen einbinden?

 

Verkehr

Mehr Einwohner, mehr Verkehr. Die Elgershäuser Straße ist bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze. Ein potenzieller Anschluss an die Landstraße zwischen Kassel und Schauenburg wird diese Situation kaum bessern. Auch sie ist zu Stoßzeiten stark belastet und keine Alternative für den Verkehr durch Großenritte selbst. Die Anbindung des Baugebietes an die Straßenbahn wird diesen Effekt kaum mildern.

Landwirtschaft

Bei den Flächen nördlich von Großenritte handelt es sich um sehr fruchtbaren Ackerboden. Einer der letzten Standorte in Baunatal, der sich für die Kultivierung von Feldfrüchten wie Kartoffeln und Zuckerrüben eignet. Eine Bebauung dieser Flächen bedroht die Erwerbsgrundlage der ortsansässigen Landwirte, welche die Stadt mit regionalen Lebensmitteln versorgen.

Für mehr Informationen lesen sie hier weiter.
 

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